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Info: Mogelpackung Fertigprodukte

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Zubereitung

Tiefkühlpizza, Suppe oder Kartoffelpüree aus der Tüte: Fertigprodukte erfreuen sich wachsender Beliebtheit: Der Zeitaufwand ihrer Zubereitung ist gering und neuerdings versprechen sie sogar, besonders gesund zu sein. Meist kann der Packungsinhalt aber nicht halten, was die Werbung verspricht.

Für Berufstätige oder wenn es einfach einmal schnell gehen soll ist Fast Food praktisch. Supermärkte bieten Fertigprodukte für jeden Geschmack an und unter dem Trend-Schlagwort "Convenience-Food" kommen immer neue Produktinnovationen in die Regale. Ob gekühlt, tiefgefroren oder in Pulverform - viele der Fertigprodukte versprechen besonders frisch, vitaminreich und gesund zu sein.

Doch mitnichten hat die Lebensmittelindustrie plötzlich den Trend zu gesunder Ernährung entdeckt. Auch wenn viele Produkte damit werben, besonders gesundheitsfördernd, wohltuend oder naturbelassen zu sein, in den meisten Fertigprodukten stecken so viele Zusatzstoffe, dass der Verbraucher oft nicht mehr erkennen kann, was er tatsächlich zu sich nimmt.

Imitate müssen aufgeführt werden Wer sich eine Fertigpizza mit Schinkenbelag oder Hähnchennuggets aus dem Kühlregal kauft, sollte in der Zutatenliste nachlesen, ob es sich dabei um "Formfleisch" handelt. Dieses Fleisch ist zwar in Farbe, Form und Geruch häufig nicht vom richtigen Schinken oder Hähnchen zu unterscheiden, was die Inhaltsstoffe betrifft, handelt es sich aber nur um Fleischanteile.

Der Begriff besagt, dass zerfaserte Fleischstückchen mit Verdickungsmitteln und Stabilisatoren gefestigt, gegart und dann in Form gepresst wurden. Formfleisch findet sich nicht nur auf der Pizza, sondern beispielsweise auch asiatischen Fischpfannen werden Imitate, so genannte Surimi-Produkte, zugesetzt. Die Hersteller sparen so Geld, da die Imitate bedeutend günstiger sind als richtiger Fisch oder richtiges Fleisch.

Zutatenliste beachten Generell sollten Verbraucher auf die Inhaltsangaben der Fertigprodukte achten. Die Zutatenliste führt in absteigender Reihenfolge auf, was in dem Lebensmittel enthalten ist. Heißt es zum Beispiel auf einer Hühnersuppe aus der Tüte mit 20 Gramm Gewicht, dass zwei Gramm Huhn enthalten ist, bedeutet das im Klartext, das gerade einmal ein Zehntel der Packung Fleisch beinhaltet.

Fehlenden Geschmack versuchen die Hersteller mit der Zugabe von Geschmacksverstärkern oder Aromastoffen zu kompensieren. So wird den meisten Fertigprodukten Glutamat beigemischt, das den schwachen Eigengeschmack der Nahrung intensiviert und appetitfördernd wirkt. Doch nicht jeder Konsument verträgt diesen Zusatzstoff auch: Bei einigen kann er Schweißausbrüche und Taubheitsgefühle verursachen. Geschmacksverstärker müssen zwar auf der Verpackung angegeben sein, Hersteller verstecken sie aber häufig hinter Bezeichnungen wie "Milchzucker", "Hefeextrakt", "Würzmittel" oder "gekörnte Brühe".

Aromastoffe für besseren Geschmack Der Begriff "Aroma" auf der Zutatenliste eines Lebensmittels kann ebenfalls ein Hinweis für einen weiteren Trick der Lebensmittelindustrie sein. So gehört Erdbeerjogurt zu den beliebtesten Desserts im deutschen Supermarktregal, am besten mit kleinen Erdbeerstückchen versehen. Um diese große Nachfrage zu sättigen, behilft sich die Industrie mit künstlichem Aroma, das den Geschmack gibt. Die vermeintlichen Fruchtstückchen bestehen aus angedicktem Erdbeerpüree, das oft nur einen geringen Fruchtanteil aufweist.

Viele Hersteller versuchen ihre aromatisierten Produkte aufzuwerten, indem sie "mit natürlichen Aromastoffen" werben. Auch wenn dieses Aroma aus natürlichen Stoffen gewonnen wurde - meist Pilze oder Bakterien -, hat es mit der eigentlich geschmackgebenden Zutat nichts mehr zu tun. Künstliche Aromen entstehen komplett durch chemische Synthese und gelten deshalb als Zusatzstoffe, die auf jeden Fall namentlich deklariert werden müssen. Durch den vermehrten Konsum aromatisierter Produkte geht die natürliche Zuordnungsfähigkeit des Geschmacks allmählich verloren und naturbelassene Lebensmittel wirken auf "Fast-Food-Junkies" dann meist fade.

25-Prozent-Regelung Die derzeitigen Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung ermöglichen den Herstellern, gewisse Inhaltsstoffe zu verschweigen. Wenn etwa die Erdbeersubstanz mit einem Konservierungsmittel behandelt wurde und diese Masse weniger als 25 Prozent des Jogurts ausmacht, muss zum Beispiel das Konservierungsmittel nicht auf der Zutatenliste des Jogurts stehen. Das gilt auch für die Surimi in der asiatischen Fischpfanne. Deren Zusatzstoffe müssen ebenfalls nur genannt werden, wenn sie mehr als 25 Prozent entsprechen.

Auch so genannte technische Hilfsstoffe müssen nicht aufgeführt werden, wenn sie im Endprodukt keine Wirkung mehr besitzen. Beispiel Kartoffelpüree: Werden die Kartoffeln zunächst mit Schwefel behandelt, damit sie nicht braun werden, wird der Schwefel beim Endprodukt nicht mehr aufgeführt, da er dort keine Wirkung mehr besitzt.

Vitaminarm und kalorienreich Konservierungsstoffe in Lebensmitteln wie Sorbinsäure, Benzoesäure oder Schwefel verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln, indem sie verhindern, dass sich Schimmelpilze und andere Bakterien vermehren. Nach umfangreichen Tests sind sie EU-weit zugelassen. Allerdings scheint sich abzuzeichnen, dass Menschen, die zu Allergien neigen, zunehmend empfindlich auf diese Stoffe reagieren.

Zwar ist es grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich, gelegentlich Fertigprodukte zu verzehren. Doch prinzipiell gehen bei ihrer Herstellung viele Mineralstoffe und Vitamine verloren, Aussehen und Geschmack leiden. Das gleicht die Nahrungsmittelindustrie oft mit Zusatzstoffen wieder aus. Die Gerichte werden zu fett und zu süß. Wer sich gesund und ausgewogen ernähren und Kalorien sparen möchte, sollte deshalb nur gelegentlich auf Fast Food ausweichen.

Quelle

 Zdf.de  Annette Sander in Küchentipps
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